Werden Sie sich einfach an eine Pastorin oder einen Pastor. Der Schritt in die Kirche ist verbunden mit einem Gespräch, das jeder Pastor / jede Pastorin führen kann.
In der Regel gehören Sie dann zu der Gemeinde Ihres Wohnortes. Wenn Sie es wünschen, können Sie auch zu einer anderen Kirchengemeinde gehören.
Den Personalausweis, möglichst auch die Taufbescheinigung und (wenn vorhanden) einen Beleg des Kirchenaustritts.
Zu jedem (Wieder-)Eintritt gehört ein Gespräch. Keine Angst, es ist keine Glaubensprüfung. Sie müssen sich nicht dafür rechtfertigen, dass Sie aus der Kirche ausgetreten sind. Das Aufnahmegespräch dient Ihrer eigenen Information, übrigens auch, wenn Sie noch nicht entschieden sind und sich zunächst nur orientieren wollen. Fragen Sie dabei ruhig, was Sie schon immer über den Glauben und die Kirche wissen wollten. Sie können auch ein persönliches Thema ansprechen.
Ein (Wieder-)Eintritt ist einfach. Im Anschluss an das Gespräch erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihren Kircheneintritt. Sie sind dann Mitglied einer Ortsgemeinde und gehören damit zur Evangelischen Kirche.
Gebühren werden für den Eintritt in die Kirche nicht erhoben. Mit Beginn des dem Eintritt folgenden Monats werden Sie kirchensteuerpflichtig. Neun Prozent der Lohn- und Einkommenssteuer kommen dann der kirchlichen Arbeit zugute. Die Summe wird bei Ihrer Einkommenssteuererklärung in voller Höhe als Sonderausgabe abgesetzt.
Wenn Sie keine Steuern zahlen müssen, ist Ihre Kirchenmitgliedschaft kostenfrei. Sie können die Kirche aber gern mit einem freiwilligen Beitrag unterstützen.
Dann wird die Pastorin / der Pastor Sie dazu einladen, sich taufen zu lassen. Denn die Taufe ist die Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Kirche: sie ist das sichtbare Zeichen der Beziehung zu Gott und der Aufnahme in die Gemeinschaft der Christinnen und Christen. Die Pastorin / der Pastor bereiten Sie auf die Taufe intensiv vor. Gemeinsam sprechen Sie über alle wichtigen Fragen des Glaubens. Taufen von Erwachsenen sind übrigens nichts ungewöhnliches.